AStA-Mitteilung: Nummero Uno!

Portrait of pensive student carrying out test at lesson

Hallo liebe Studis und willkommen liebe Erstsemester*innen,

aus dem Anlass heraus, dass ein neues Wintersemester begonnen hat und es bezüglich Zulassungen in Veranstaltungen u.ä. an unserer Uni wie jedes Semester immer drunter und drüber geht, möchten wir euch über diesen Weg auf den neusten Stand bringen.

1. Änderungen in Biwi

Seit diesem Semester gilt ein neues Modulbuch in den Bildungswissenschaften. Die Änderung bei den Prüfungsformen in Biwi für die Schwerpunkte Realschulen Plus und Gymnasien betrifft nur diejenigen, die im Wintersemester 17/18 mit dem Studium beginnen. Die bereits eingeschriebenen Studierenden verbleiben formal in der alten Prüfungsordnung, in der die alten Prüfungsformen festgeschrieben sind.

2. Keine Zulassungen in Biwi 1.1 und/oder 1.2

Die Studierenden im ersten Semester, die noch keinen Platz in den Vorlesungen Biwi 1.1 und/oder 1.2 erhalten haben MÜSSEN spätestens im 2. Semester einen bekommen. Sollte dies nicht eintreten bitte umgehend an mich wenden. Die Prüfung kann erst geschrieben werden, wenn beide Vorlesungen belegt wurden.

3. Anwesenheitslisten

Vermehrt sind nicht datenschutzkonforme Anwesenheitslisten im Umlauf, d.h. Listen auf denen mehr als euer Name steht. Diese Listen solltet ihr einsammeln und gegen eine Mensamarke im Sekki umtauschen lassen.

Und immer noch! In Vorlesungen darf keine Anwesenheit überprüft werden! Auch nicht wenn Dozierende meinen die Veranstaltung einfach Seminar zu nennen, obwohl sie laut Modulhandbuch eine Vorlesung ist!

4. Fehltermine

Es sollen demnächst Änderungen in der Anwesenheitspflicht erfolgen. Solange nichts weiter veröffentlicht wird gilt:  2 Fehltermine oder 4 Zeitstunden (z.B. im Blockseminar) ohne Begründung o. Attest!

5. Umfragezettel

Es werden in Veranstaltungen Zettel von Fachschaften herum gehen auf welchen ihr euren Unmut über die Zustände in den Seminaren kundtun könnt. Wir bitten euch um reichliche Nutzung dieses Angebots, damit wir effektiver und schneller etwas an den aktuellen Zuständen ändern können. Zettel bitte entweder bei der Fachschaft oder im AStA Sekki abgeben.

6. Modulabschluss

Ihr seid NICHT verpflichtet nach Absolvierung des Seminars oder der Vorlesung unmittelbar die Prüfung abzulegen! Ihr könnte diese auch 2 Semester später erst anmelden. Allerdings habt ihr keinen Anspruch darauf die besagte Prüfung auch bei dem o. der Dozierenden zu schreiben, bei welchem/r ihr auch die Veranstaltung belegt habt.

7. Studienleistungen und prüfungsrelevante Studienleistungen

Was ihr in euren Seminaren tatsächlich leisten müsst, wie zum Beispiel Referate, Tests u.ä. erfährt ihr alles in den Tabellen zu euren Studiengängen in den aktuellen Prüfungsordnungen. Halten sich Dozierende nicht an diese Vorgaben und verlangen mehr als vorgesehen solltet ihr euch an die entsprechende Fachschaft wenden.

8. Systemakkreditierung

Die Uni führt so langsam aber sicher die Systemakkreditierung ein. Um unser Mitspracherecht als Studierende in den Fachbereichen größtmöglich ausüben zu können, benötigen wir fundierte Grundkenntnisse darüber, was es mit dieser Akkreditierungsform auf sich hat und was das für unsere Studiengänge bedeutet. Dazu gibt es vermutlich am 8.-10.12. ein Systemakkreditierungsseminar finanziert durch Uni Dresden (andere optionale Termine: 20.-22.10./27.-29.10) – Teilnahme offen, Anmeldung NUR über die Homepage. Es gibt auch die Möglichkeit danach als externe Gutachter*innen zur Akkreditierung an anderen Unis eingesetzt zu werden und sich ein wenig was dazu zu verdienen. 

 

 

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